Brachflächen

Durch die sich rasant wandelnde Landwirtschaft in den letzten Jahren wurde auch das Äsungsangebot für unsere wildlebenden Tiere zum Teil dramatisch verändert. Geeignete Grünlandflächen werden immer knapper und durch das rasche Abernten der Ackerfrüchte entsteht im Herbst eine Äsungslücke mit der Folge eines plötzlichen Ernteschocks.

Möglichkeiten gibt es im Rahmen staatlicher Förderpogramme zur ganzjährigen Verbesserung von Äsung und Deckung.

1. Flächenstillegung:

Bei Stilllegungsflächen, die für mehrere Jahre vorgesehen sind, kann auch die Lebensraummischung 1 eingesät werden.

2. Neuanlagen:

Die Förderung von Sträuchern, Bäumen, Streuobst erfolgt nur noch über den Landesjagdverband bzw. über den Landschaftspflegeverband Freising.

3. Langfristige Anlagen:

Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke (Kulap A)


Bei Betrieben, die ihre Viehhaltung aufgegeben haben, aber Grünland besitzen und auf Ackerflächen, die aus der Produktion genommen werden sollen bzw.schwierig zu bewirtschaften sind, bieten sich im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms Teil A die Maßnahme 4.2 „langfristige Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke“ (Förderdauer 10 Jahre) an. Die Antragstellung ist ganzjährig möglich, die Konzepte werden vom Sachgebiet 2.1 A erstellt. Zusätzlich zur Kulap-Prämie erhalten Sie die Flächenprämien (Acker bzw. Grünland) nach den EU-Vorgaben. Zugleich können die beantragten Ackerflächen als Stilllegung anerkannt werden.

Ziele:

  • Wichtige Funktionen des integrierten Pflanzenbaues erfüllen
  • Verbesserung der Lebensbedingungen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten

Natürliche Ressourcen können geschont werden durch:

  • verringern des Bodenabtrags
  • vermeiden der Einträge in das Grundwasser und Oberflächengewässer
  • Schaffung agrarökologischer Verbundsysteme
  • Bereicherung der Landschaft
  • Verbesserung des Erholungswerts

Wer wird gefördert?

  • Landwirte
  • Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben mit Hofstelle, die mindestens 3 ha landwirtschaftliche genutzte Flächen (LF) selbst bewirtschaften
  • bei Grünland keine Rauhfutterfresser-GV erforderlich
  • Nach Ablauf der 10-jährigen Bindung dürfen die Flächen wieder in Nutzung genommen werden.
  • Pflanzungen dürfen nicht mehr entfernt werden

 

Was wird gefördert?

  • Extensivierung von Ackerland
  • Extensivierung von Grünland
  • Einsaat von speziellen Saatmischungen
  • Anlage von Randstreifen (Mindestbreite 5 - 10 m) an Gewässern, Waldrändern, Hecken und Feldgehölzen

 

Wie hoch wird gefördert?

Höhe der Förderung abhängig von der Ø-Ertragsmesszahl (EMZ): bis zu einer EMZ von 20 (=Bonität)

  • Ackerland - K91 360,00 €/ha (Antragstellung derzeit nicht möglich)
  • Grünland - K96 305,00 €/ha (Antragstellung derzeit nicht möglich)
  • darüber je EMZ-Punkt zusätzlich 5,00 €/ha

 

Förderungen KULAP A unter 255 € werden nicht gewährt!
Zusätzlich werden die EU-Grundprämien für Ackerland (ca. 299,- €) und Grünland (ca. 88,- €)gewährt
.

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

  • Vor Beginn der Maßnahme Antrag beim zuständigen Landwirtschaftsamt stellen
  • Antragsstellung ganzjährig möglich
  • Agrarökologisches Konzept durch das Sg 2.1 A erforderlicherforderliche Unterlagen:Flurplan 1: 5000 Auszug aus dem Liegenschaftskataster

 

Für Anfragen steht Herr Hans Geiger, Tel. 08161 / 714062 gerne zur Verfügung.

 

Wildlebensraumgestaltung

Ziele der wildtiergerechten Gestaltung von Flächenstilllegungen sind Einbindung des Natur- und Artenschutzes als festen Bestandteil bei der Umsetzung der Flächenstillegung auf Agrarflächen durch die Förderung der Vielfalt in den Agrarlandschaften und Schutz der Wildtierarten, Schaffung von Nahrungs-, Brut- und Deckungshabitaten und Förderung des Biotopverbundes, Stabilisierung bzw. Erhöhung von Populationen der Offenlandarten in der Agrarlandschaft und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit




Förderung:

Bisher hat sich gezeigt, dass sich die Maßnahmen nur dann sinnvoll umsetzen lassen, wenn Landwirte, Jagdgenossenschaften, Jäger, deren Verbände sowie Behörden, Kommunen, Landschaftspflegeverbände, Naturschutzverbände und andere in der Fläche wirkende Akteure partnerschaftlich zusammenarbeiten.Im Projekt "Lebensraum Brache" werden die Ansaaten über die Jagdabgabe finanziert. Die Landesjagdverbände koordinieren die Mittelverteilung. Dabei beteiligen sich Jagdgenossenschaften, Landwirte und Jäger an den Kosten für die Flächenvorbereitung, Ansaat und Pflege.

Geeignete Förderprogramme für Blühflächen, Blüh- und Schonstreifen im Rahmen der Agrarumweltprogramme, die eine wildtiergerechte Gestaltung von Maßnahmeflächen ermöglichen, werden in einigen Bundesländern angeboten. Um Ackerflächen wildtierfreundlich zu gestalten, können neben den Fördermaßnahmen im Rahmen der Agrarumweltprogramme auch die EU-Stilllegungsflächen genutzt werden. Letztere werden meist für ein Jahr stillgelegt. Dies kann jedoch auf der gleichen Fläche auch in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren stattfinden.
Dabei sind die entsprechenden Richtlinien zur Flächenstilllegung genauestens zu beachten, um Förderausfälle oder Sanktionen zu vermeiden. Bei langfristigen Stillegungen oder Flächen, die im Umgriff wertvoller Biotope liegen, sollte aus naturschutzfachlicher Sicht bei der Maßnahmenplanung die Möglichkeit der Selbstbegrünung miteinbezogen werden.

SAATGUT

Offenlandartenmischung

Die Mischung ist als 2-jährige Mischung mit 16 Kulturpflanzen konzipiert, die im ersten Jahr von Juni bis Ende Oktober blüht. Die hochwachsenden, starkstängeligen Arten (Sonnenblume, Malve, Ölrettich u. a.) schaffen einen vertikal gestuften Aufbau und gewährleisten die Entwicklung der zweijährigen Arten.


Im 2. Jahr übernehmen Waldstaudenroggen und Fenchel diese Funktion. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass über zwei Jahre ein vertikal gegliedertes Nahrungs-, Brut- und Deckungsbiotop entsteht.


Eine Saatgutmenge von 10 kg/ha lässt eine ausreichende Konkurrenz gegenüber gewöhnlichen Ackerwildkräutern erwarten.

Mischung Lebensraum 1

Durch die Ansaat dieser Mischung mit ihrem hohen Wildartenanteil soll eine vielfältig strukturierte Begrünung begründet werden, die über mehrere Jahre hinweg den Ansprüchen vieler Wildtierarten gerecht wird.
Im ersten Jahr wird die Mischung geprägt durch Kulturpflanzen wie Sonnenblume, Buchweizen, verschiedene Kleearten sowie Borretsch, Saatwucherblume und Färbermargerite.


Die mehrjährigen Wildarten entwickeln nur flache Bodenrosetten, die erst im zweiten Standjahr in die Höhe wachsen, dann blühen und Strukturen bilden. Die Blüte beginnt im Mai, mit Roter und Weißer Lichtnelke sowie Esparsette, Nachtkerze, Wilde Karde, Natternkopf, Wiesenmargarite usw.


Ab dem dritten Jahr entwickeln sich eine gewisse Standortindividualität, die oftmals von Wilder Möhre, Beifuß, Rainfarn, Flockenblume und vielen mehr geprägt ist. Die Deckung und Strukturierung nimmt zu.

Bezugsquelle: Saaten Zeller; Erflandstr. 6; 63928 Riedern Tel. 09378/530 Fax: 09378/699



Mischung Sommerzauber

Bei den ausgewählten Arten wurde der Schwerpunkt auf Blühattraktivität und Eignung „für die Vase" gesetzt.
Dies gilt vor allem für das erste Jahr. Doch nicht nur die Augen, auch die Nase soll angesprochen werden, was insbesondere durch stark duftende Arten wie z. B. Koriander, Fenchel und Dill erreicht wird. Die Verwendung als Küchenkräuter ist selbstverständlich möglich.
Im zweiten Jahr wird der Blühaspekt durch Roseneibisch, Nachtviole (stark duftend), Lichtnelke, Margerite und Wiesensalbei geprägt.
Diese Pflückmischung lässt sich hervorragend zur Bevölkerungslenkung und zur zusätzlichen Öffentlichkeitsarbeit einsetzen.



PRAXISEMPFEHLUNGEN

Flächenvorbereitung

Alle Flächen, die nicht der Selbstbegrünung überlassen werden, sind grundsätzlich wie für Kulturpflanzen vorzubereiten.
Ackerflächen, die unmittelbar aus der aktiven Nutzung kommen, sollten dazu vor dem Winter zumindest gegrubbert werden. Besser ist eine Winterpflugfurche, da dann mehr Stickstoff mineralisiert werden kann. Dieser ist für das erste Entwicklungsjahr vorteilhaft, da Stilllegungsflächen nicht gedüngt werden dürfen und die mit ausgesäten Kleearten anfangs noch zu wenig Stickstoff produzieren. Ein rechtzeitiges Abeggen bei abgetrocknetem Boden fördert das Auflaufen von einjährigen Ackerunkräutern, welche dann bei einem weiteren Eggengang oder im Zuge der Aussaat mechanisch bekämpft werden können.
Altstilllegungen weisen dagegen häufig einen sehr hohen Anteil an Quecken oder Kratzdisteln auf, welche ohne eine vorhergehende Bekämpfungmaßnahme die nachfolgende Ansaat unterdrücken können. Diese Flächen sollten deshalb nach der Brut- und Aufzuchtzeit der Wildtiere Ende Juli, Anfang August mit dem Schlegelmäher gemulcht werden, damit sie sich neu begrünen. Ab dem 1. September kann bei Bedarf vor dem Umbruch mit dem Pflug ein Totalherbizid wie Round up, Clinic, Touch down usw. ausgebracht werden.

Ansaatzeitpunkt

Als Faustregel gilt: Mit der Maissaat (ca. 20. April) ist auch der optimale Zeitpunkt für die Ansaat der Blühbrachen gekommen. Denn zu dieser Jahreszeit ist nicht mehr mit Spätfrösten zur rechnen, die Buchweizen, aber auch Sonnenblumen schädigen würden. Auf Standorten mit Frühjahrstrockenheit sollte die Aussaat jedoch bereits Anfang April erfolgen. In Maisanbaugebieten stellen Hirsearten ein häufiges Problemunkraut dar, da sie in mehreren Wellen auflaufen. Hier empfiehlt es sich, den Saatzeitpunkt möglichst spät zu wählen und die Flächen bis zur Saat nach jeder Auflaufwelle abzueggen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Einsaat nach der Stillleungsverordnung bis zum 31. Mai abgeschlossen sein sollte.

 

Saatgutmischungen

Wildtiergerechte Flächenstilllegungen sollen möglichst ganzjährig Deckungs- und Nahrungspflanzen für eine Vielzahl von Wildtierarten bieten. Darüber hinaus sind bei der Zusammenstellung der Saatgutmischung die Begrünungsdauer und die anfallenden Kosten für Saatgut und Pflege zu berücksichtigen.
In den Projektgebieten werden deshalb vorzugsweise die Saatgutmischungen "OLAP", "Lebensraum 1" und "Sommerzauber" ausgebracht. Das Wildpflanzensaatgut stammt dabei aus süddeutscher Herkunft und Produktion, so dass kein Risiko einer Florenverfälschung mit nicht heimischen Saatgut besteht. Dieser Mindeststandard sollte bei Wildpflanzensaatgut gewährleistet sein.

 

SAATTECHNIK

Die Saatmischungen stellen keine besonderen Ansprüche an die Technik. Als Problem wird oftmals nur die geringe Saatmenge für einzelne Flächen, aber auch die geringe Füllmenge bei mechanischen Drillmaschinen angeführt. Hier kann jedoch durch Zumischung von Soja- oder Getreideschrot (Erhöhung der Saatmenge) Abhilfe geschaffen werden. Die auszusäende Menge für die Fläche muss dann entsprechend erhöht werden.
Pneumatische Drillmaschinen kommen mit kleinen Saatmengen problemlos zurecht. Durch Ausschalten der Rührwelle wird das Entmischen des Saatgutes (groß- und kleinkörnige Sämereien) bei den meisten Sämaschinentypen vermieden.
Die "OLAP-Mischung" sollte mindestens 1 - 1,5 cm tief gesät werden, da es sich um relativ grobkörniges Saatgut handelt. Im Gegensatz zur gängigen landwirtschaftlichen Praxis sollten die Saatgutmischungen "Lebensraum 1" und die Pflückmischung "Sommerzauber" unbedingt auf die Oberfläche gesät werden, da sehr viele, äußerst feinkörnige Wildkräuterarten (Tausenkorngewicht Weizen 48 g - Beifuß 0,11 g) in der Mischung enthalten sind. Diese laufen nur zögerlich oder gar nicht auf, wenn die Samenkörner "vergraben" werden.
Das heißt für die Praxis, dass die Säschare nur flach über dem Saatbett laufen sollen oder ausgehoben werden.
Der Saatstriegel sollten, wenn möglich auf wenig Griff eingestellt sein. Der Einsatz eiens elektrischen Schleuderstreuers oder eine Handaussaat sind bei diesen beiden Mischungen möglich. Nach der Saat ist die Fläche in allen Fällen bei trockenen Bodenverhältnissen zu walzen, um eine Rückverfestigung zu erreichen.

PFLEGE

Auf Pflegemaßnahmen kann in der Regel verzichtet werden. Nur wenn einjährige Ackerunkräuter wie z. B. Melde oder Geruchlose Kamille den Bestand durch Überwachsen gefährden ist Mulchen oder Mähen notwendig.
Noch wichtiger ist es, die Flächen auf den Besatz von Ackerkratzdiseln zu kontrollieren. Auf diese für Schmetterlinge wertvolle Pflanze reagieren unsere Landwirte mit Recht nicht sehr erfreut, weil sie sich mit ihren flugfähigen Samen sehr leicht verbreitet. Gemäß der Stilllegungsverordnung ist der Bewirtschafter verpflichtet, Nachbargrundstücke vor Samenflug zu schützen. Disteln (einzige Problemart) lassen sich durch Mulchen zu Blühbeginn sehr gut eindämmen, in wüchsigen Jahren kann ein zweiter Pflegegang notwendig werden. Meist ist es ausreichend, die einzelnen Distelnester herauszupflegen. Diese Maßnahme sollte, wenn nötig, vor allem im Ansaatjahr konsequent durchgeführt werden, da sie zu diesem Zeitpunkt am effektivsten ist. In den darauf folgenden Jahren sollte eine Störung des Bestandes durch Pflegeeingriffe vermieden werden. Der Aufwuchs bleibt somit erhalten.
Langlebige Arten wie Beifuß, Flockenblume oder Rainfarn, aber auch die Überjährigen wie Wilde Karde, Nachtkerze und Wilde Möhre werden durch diese Pflegemaßnahmen in ihrer Jugendentwicklung gefördert. Hohe Deckung ist dann jedoch im ersten Winter nicht zu erwarten, da die einjährigen Arten wie Sonnenblume oder Buchweizen "weggepflegt" sind.
Im Grenzbereich zu Ackerflächen, die in der Produktion stehen, kann die Stilllegungsfläche am Rand jährlich im August gemulcht oder gemäht werden.
Beim Auftreten von einjährigen Ackergräsern wie Ackerfuchsschwanz oder der Tauben Trespe kann dies bereits schon im Mai notwendig sein.
Weitere Pflegeschritte sind in den nächsten Jahren nicht mehr notwendig, wenn das Produktionsziel „Struktur und Deckung“ sein soll. Ab dem 5. bis 6. Standjahr sollten die Flächen abschnittsweise umgebrochen und neu angesät werden.
Die Blumenpflückmischung "Sommerzauber" ist jährlich nach den ersten Frösten, spätestens im Verlauf des Winters zu mulchen. Durch das Entfernen der abgestorbenen Stängel wird der Blüheindruck im Folgejahr erhöht und die Flächen schauen "ordentlich und sauber aus".
Auf Stilllegungsflächen, die mit geeigneten Mischungen angesät wurden, finden viele Wildtiere Nahrung und neuen Lebensraum.


Nutzen auch Sie als Revierinhaber oder Jäger diese Möglichkeiten zur Verbesserung der Äsungs- und Deckungsverhältnisse. Sprechen Sie mit Besitzern oder Inhabern von geeigneten Grundstücken und stellen den Antrag vor Beginn der Maßnahmen. Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt.

Ansprechpartner in der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Hans Geiger; Tel: 08161 / 714062; e-Mail: hans.geiger@lfl.bayern.de

 

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