Brachflächen
Durch die sich rasant
wandelnde Landwirtschaft in den letzten Jahren wurde auch das Äsungsangebot
für unsere wildlebenden Tiere zum Teil dramatisch verändert.
Geeignete Grünlandflächen werden immer knapper und durch das
rasche Abernten der Ackerfrüchte entsteht im Herbst eine Äsungslücke
mit der Folge eines plötzlichen Ernteschocks.
Möglichkeiten
gibt es im Rahmen staatlicher Förderpogramme zur ganzjährigen
Verbesserung von Äsung und Deckung.
1.
Flächenstillegung:
Bei Stilllegungsflächen,
die für mehrere Jahre vorgesehen sind, kann auch die Lebensraummischung
1 eingesät werden.
2.
Neuanlagen:
Die Förderung
von Sträuchern, Bäumen, Streuobst erfolgt nur noch über
den Landesjagdverband bzw. über den Landschaftspflegeverband Freising.
3.
Langfristige Anlagen:
Bereitstellung
von Flächen für agrarökologische Zwecke (Kulap A)
Bei Betrieben, die ihre Viehhaltung aufgegeben haben, aber Grünland
besitzen und auf Ackerflächen, die aus der Produktion genommen werden
sollen bzw.schwierig zu bewirtschaften sind, bieten sich im Rahmen des
Kulturlandschaftsprogramms Teil A die Maßnahme 4.2 „langfristige
Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke“
(Förderdauer 10 Jahre) an. Die Antragstellung ist ganzjährig
möglich, die Konzepte werden vom Sachgebiet 2.1 A erstellt. Zusätzlich
zur Kulap-Prämie erhalten Sie die Flächenprämien (Acker
bzw. Grünland) nach den EU-Vorgaben. Zugleich können die beantragten
Ackerflächen als Stilllegung anerkannt werden.
Ziele:
- Wichtige Funktionen
des integrierten Pflanzenbaues erfüllen
- Verbesserung der
Lebensbedingungen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten
Natürliche Ressourcen
können geschont werden durch:
- verringern des
Bodenabtrags
- vermeiden der Einträge
in das Grundwasser und Oberflächengewässer
- Schaffung agrarökologischer
Verbundsysteme
- Bereicherung der
Landschaft
- Verbesserung des
Erholungswerts
Wer
wird gefördert?
- Landwirte
- Inhaber von landwirtschaftlichen
Betrieben mit Hofstelle, die mindestens 3 ha landwirtschaftliche genutzte
Flächen (LF) selbst bewirtschaften
- bei Grünland
keine Rauhfutterfresser-GV erforderlich
- Nach Ablauf der
10-jährigen Bindung dürfen die Flächen wieder in Nutzung
genommen werden.
- Pflanzungen dürfen
nicht mehr entfernt werden
Was
wird gefördert?
- Extensivierung
von Ackerland
- Extensivierung
von Grünland
- Einsaat von speziellen
Saatmischungen
- Anlage von Randstreifen
(Mindestbreite 5 - 10 m) an Gewässern, Waldrändern, Hecken
und Feldgehölzen
Wie
hoch wird gefördert?
Höhe der Förderung
abhängig von der Ø-Ertragsmesszahl (EMZ): bis zu einer EMZ
von 20 (=Bonität)
- Ackerland - K91
360,00 €/ha (Antragstellung derzeit nicht möglich)
- Grünland -
K96 305,00 €/ha (Antragstellung derzeit nicht möglich)
- darüber je
EMZ-Punkt zusätzlich 5,00 €/ha
Förderungen
KULAP A unter 255 € werden nicht gewährt!
Zusätzlich werden die EU-Grundprämien für Ackerland (ca.
299,- €) und Grünland (ca. 88,- €)gewährt.
Wie
erfolgt die Antragsstellung?
- Vor
Beginn der Maßnahme Antrag beim zuständigen Landwirtschaftsamt
stellen
- Antragsstellung
ganzjährig möglich
- Agrarökologisches
Konzept durch das Sg 2.1 A erforderlicherforderliche
Unterlagen:Flurplan 1: 5000 Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Für Anfragen
steht Herr Hans Geiger, Tel. 08161 / 714062 gerne zur Verfügung.
Wildlebensraumgestaltung
Ziele
der wildtiergerechten Gestaltung von Flächenstilllegungen sind Einbindung
des Natur- und Artenschutzes als festen Bestandteil bei der Umsetzung
der Flächenstillegung auf Agrarflächen durch die Förderung
der Vielfalt in den Agrarlandschaften und Schutz der Wildtierarten, Schaffung
von Nahrungs-, Brut- und Deckungshabitaten und Förderung des Biotopverbundes,
Stabilisierung bzw. Erhöhung von Populationen der Offenlandarten
in der Agrarlandschaft und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit
Förderung:
Bisher
hat sich gezeigt, dass sich die Maßnahmen nur dann sinnvoll umsetzen
lassen, wenn Landwirte, Jagdgenossenschaften, Jäger, deren Verbände
sowie Behörden, Kommunen, Landschaftspflegeverbände, Naturschutzverbände
und andere in der Fläche wirkende Akteure partnerschaftlich zusammenarbeiten.Im
Projekt "Lebensraum Brache" werden die Ansaaten über die
Jagdabgabe finanziert. Die Landesjagdverbände koordinieren die Mittelverteilung.
Dabei beteiligen sich Jagdgenossenschaften, Landwirte und Jäger an
den Kosten für die Flächenvorbereitung, Ansaat und Pflege.
Geeignete Förderprogramme
für Blühflächen, Blüh- und Schonstreifen im Rahmen
der Agrarumweltprogramme, die eine wildtiergerechte Gestaltung von Maßnahmeflächen
ermöglichen, werden in einigen Bundesländern angeboten. Um Ackerflächen
wildtierfreundlich zu gestalten, können neben den Fördermaßnahmen
im Rahmen der Agrarumweltprogramme auch die EU-Stilllegungsflächen
genutzt werden. Letztere werden meist für ein Jahr stillgelegt. Dies
kann jedoch auf der gleichen Fläche auch in mehreren aufeinanderfolgenden
Jahren stattfinden.
Dabei sind die entsprechenden Richtlinien zur Flächenstilllegung
genauestens zu beachten, um Förderausfälle oder Sanktionen zu
vermeiden. Bei langfristigen Stillegungen oder Flächen, die im Umgriff
wertvoller Biotope liegen, sollte aus naturschutzfachlicher Sicht bei
der Maßnahmenplanung die Möglichkeit der Selbstbegrünung
miteinbezogen werden.
SAATGUT
Offenlandartenmischung
Die
Mischung ist als 2-jährige Mischung mit 16 Kulturpflanzen konzipiert,
die im ersten Jahr von Juni bis Ende Oktober blüht. Die hochwachsenden,
starkstängeligen Arten (Sonnenblume, Malve, Ölrettich u. a.)
schaffen einen vertikal gestuften Aufbau und gewährleisten die Entwicklung
der zweijährigen Arten.
Im 2. Jahr übernehmen Waldstaudenroggen und Fenchel diese Funktion.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass über zwei Jahre ein vertikal
gegliedertes Nahrungs-, Brut- und Deckungsbiotop entsteht.
Eine Saatgutmenge von 10 kg/ha lässt eine ausreichende Konkurrenz
gegenüber gewöhnlichen Ackerwildkräutern erwarten.

Mischung Lebensraum
1
Durch die Ansaat dieser
Mischung mit ihrem hohen Wildartenanteil soll eine vielfältig strukturierte
Begrünung begründet werden, die über mehrere Jahre hinweg
den Ansprüchen vieler Wildtierarten gerecht wird.
Im ersten Jahr wird die Mischung geprägt durch Kulturpflanzen wie
Sonnenblume, Buchweizen, verschiedene Kleearten sowie Borretsch, Saatwucherblume
und Färbermargerite.
 
Die mehrjährigen
Wildarten entwickeln nur flache Bodenrosetten, die erst im zweiten Standjahr
in die Höhe wachsen, dann blühen und Strukturen bilden. Die
Blüte beginnt im Mai, mit Roter und Weißer Lichtnelke sowie
Esparsette, Nachtkerze, Wilde Karde, Natternkopf, Wiesenmargarite usw.
 
Ab dem dritten Jahr entwickeln sich eine gewisse Standortindividualität,
die oftmals von Wilder Möhre, Beifuß, Rainfarn, Flockenblume
und vielen mehr geprägt ist. Die Deckung und Strukturierung nimmt
zu.

Bezugsquelle:
Saaten Zeller; Erflandstr. 6; 63928 Riedern Tel. 09378/530 Fax: 09378/699
Mischung Sommerzauber
 Bei
den ausgewählten Arten wurde der Schwerpunkt auf Blühattraktivität
und Eignung „für die Vase" gesetzt.
Dies gilt vor allem für das erste Jahr. Doch nicht nur die Augen,
auch die Nase soll angesprochen werden, was insbesondere durch stark duftende
Arten wie z. B. Koriander, Fenchel und Dill erreicht wird. Die Verwendung
als Küchenkräuter ist selbstverständlich möglich.
Im zweiten Jahr wird der Blühaspekt durch Roseneibisch, Nachtviole
(stark duftend), Lichtnelke, Margerite und Wiesensalbei geprägt.
Diese Pflückmischung lässt sich hervorragend zur Bevölkerungslenkung
und zur zusätzlichen Öffentlichkeitsarbeit einsetzen.

PRAXISEMPFEHLUNGEN
Flächenvorbereitung
Alle
Flächen, die nicht der Selbstbegrünung überlassen werden,
sind grundsätzlich wie für Kulturpflanzen vorzubereiten.
Ackerflächen, die unmittelbar aus der aktiven Nutzung kommen, sollten
dazu vor dem Winter zumindest gegrubbert werden. Besser ist eine Winterpflugfurche,
da dann mehr Stickstoff mineralisiert werden kann. Dieser ist für
das erste Entwicklungsjahr vorteilhaft, da Stilllegungsflächen nicht
gedüngt werden dürfen und die mit ausgesäten Kleearten
anfangs noch zu wenig Stickstoff produzieren. Ein rechtzeitiges Abeggen
bei abgetrocknetem Boden fördert das Auflaufen von einjährigen
Ackerunkräutern, welche dann bei einem weiteren Eggengang oder im
Zuge der Aussaat mechanisch bekämpft werden können.
Altstilllegungen weisen dagegen häufig einen sehr hohen Anteil an
Quecken oder Kratzdisteln auf, welche ohne eine vorhergehende Bekämpfungmaßnahme
die nachfolgende Ansaat unterdrücken können. Diese Flächen
sollten deshalb nach der Brut- und Aufzuchtzeit der Wildtiere Ende Juli,
Anfang August mit dem Schlegelmäher gemulcht werden, damit sie sich
neu begrünen. Ab dem 1. September kann bei Bedarf vor dem Umbruch
mit dem Pflug ein Totalherbizid wie Round up, Clinic, Touch down usw.
ausgebracht werden.
Ansaatzeitpunkt
Als
Faustregel gilt: Mit der Maissaat (ca. 20. April) ist auch der optimale
Zeitpunkt für die Ansaat der Blühbrachen gekommen. Denn zu dieser
Jahreszeit ist nicht mehr mit Spätfrösten zur rechnen, die Buchweizen,
aber auch Sonnenblumen schädigen würden. Auf Standorten mit
Frühjahrstrockenheit sollte die Aussaat jedoch bereits Anfang April
erfolgen. In Maisanbaugebieten stellen Hirsearten ein häufiges Problemunkraut
dar, da sie in mehreren Wellen auflaufen. Hier empfiehlt es sich, den
Saatzeitpunkt möglichst spät zu wählen und die Flächen
bis zur Saat nach jeder Auflaufwelle abzueggen. Es ist jedoch zu beachten,
dass die Einsaat nach der Stillleungsverordnung bis zum 31. Mai abgeschlossen
sein sollte.
Saatgutmischungen
Wildtiergerechte
Flächenstilllegungen sollen möglichst ganzjährig Deckungs-
und Nahrungspflanzen für eine Vielzahl von Wildtierarten bieten.
Darüber hinaus sind bei der Zusammenstellung der Saatgutmischung
die Begrünungsdauer und die anfallenden Kosten für Saatgut und
Pflege zu berücksichtigen.
In den Projektgebieten werden deshalb vorzugsweise die Saatgutmischungen
"OLAP", "Lebensraum 1" und "Sommerzauber"
ausgebracht. Das Wildpflanzensaatgut stammt dabei aus süddeutscher
Herkunft und Produktion, so dass kein Risiko einer Florenverfälschung
mit nicht heimischen Saatgut besteht. Dieser Mindeststandard sollte bei
Wildpflanzensaatgut gewährleistet sein.
SAATTECHNIK
Die Saatmischungen
stellen keine besonderen Ansprüche an die Technik. Als Problem wird
oftmals nur die geringe Saatmenge für einzelne Flächen, aber
auch die geringe Füllmenge bei mechanischen Drillmaschinen angeführt.
Hier kann jedoch durch Zumischung von Soja- oder Getreideschrot (Erhöhung
der Saatmenge) Abhilfe geschaffen werden. Die auszusäende Menge für
die Fläche muss dann entsprechend erhöht werden.
Pneumatische
Drillmaschinen kommen mit kleinen Saatmengen problemlos zurecht. Durch
Ausschalten der Rührwelle wird das Entmischen des Saatgutes (groß-
und kleinkörnige Sämereien) bei den meisten Sämaschinentypen
vermieden.
Die "OLAP-Mischung" sollte mindestens 1 - 1,5 cm tief gesät
werden, da es sich um relativ grobkörniges Saatgut handelt. Im Gegensatz
zur gängigen landwirtschaftlichen Praxis sollten die Saatgutmischungen
"Lebensraum 1" und die Pflückmischung "Sommerzauber"
unbedingt auf die Oberfläche gesät werden, da sehr viele, äußerst
feinkörnige Wildkräuterarten (Tausenkorngewicht Weizen 48 g
- Beifuß 0,11 g) in der Mischung enthalten sind. Diese laufen nur
zögerlich oder gar nicht auf, wenn die Samenkörner "vergraben"
werden.
Das heißt für die Praxis, dass die Säschare nur flach
über dem Saatbett laufen sollen oder ausgehoben werden.
Der Saatstriegel sollten, wenn möglich auf wenig Griff eingestellt
sein. Der Einsatz eiens elektrischen Schleuderstreuers oder eine Handaussaat
sind bei diesen beiden Mischungen möglich. Nach der Saat ist die
Fläche in allen Fällen bei trockenen Bodenverhältnissen
zu walzen, um eine Rückverfestigung zu erreichen.
PFLEGE
Auf Pflegemaßnahmen
kann in der Regel verzichtet werden. Nur wenn einjährige Ackerunkräuter
wie z. B. Melde oder Geruchlose Kamille den Bestand durch Überwachsen
gefährden ist Mulchen oder Mähen notwendig.
Noch wichtiger ist es, die Flächen auf den Besatz von Ackerkratzdiseln
zu kontrollieren. Auf diese für Schmetterlinge wertvolle Pflanze
reagieren unsere Landwirte mit Recht nicht sehr erfreut, weil sie sich
mit ihren flugfähigen Samen sehr leicht verbreitet. Gemäß
der Stilllegungsverordnung ist der Bewirtschafter verpflichtet, Nachbargrundstücke
vor Samenflug zu schützen. Disteln (einzige Problemart) lassen sich
durch Mulchen zu Blühbeginn sehr gut eindämmen, in wüchsigen
Jahren kann ein zweiter Pflegegang notwendig werden. Meist ist es ausreichend,
die einzelnen Distelnester herauszupflegen. Diese Maßnahme sollte,
wenn nötig, vor allem im Ansaatjahr konsequent durchgeführt
werden, da sie zu diesem Zeitpunkt am effektivsten ist. In den darauf
folgenden Jahren sollte eine Störung des Bestandes durch Pflegeeingriffe
vermieden werden. Der Aufwuchs bleibt somit erhalten.
Langlebige Arten wie Beifuß, Flockenblume oder Rainfarn, aber auch
die Überjährigen wie Wilde Karde, Nachtkerze und Wilde Möhre
werden durch diese Pflegemaßnahmen in ihrer Jugendentwicklung gefördert.
Hohe Deckung ist dann jedoch im ersten Winter nicht zu erwarten, da die
einjährigen Arten wie Sonnenblume oder Buchweizen "weggepflegt"
sind.
Im Grenzbereich zu Ackerflächen, die in der Produktion stehen, kann
die Stilllegungsfläche am Rand jährlich im August gemulcht oder
gemäht werden.
Beim Auftreten von einjährigen Ackergräsern wie Ackerfuchsschwanz
oder der Tauben Trespe kann dies bereits schon im Mai notwendig sein.
Weitere Pflegeschritte sind in den nächsten Jahren nicht mehr notwendig,
wenn das Produktionsziel „Struktur und Deckung“ sein soll.
Ab dem 5. bis 6. Standjahr sollten die Flächen abschnittsweise umgebrochen
und neu angesät werden.
Die Blumenpflückmischung "Sommerzauber" ist jährlich
nach den ersten Frösten, spätestens im Verlauf des Winters zu
mulchen. Durch das Entfernen der abgestorbenen Stängel wird der Blüheindruck
im Folgejahr erhöht und die Flächen schauen "ordentlich
und sauber aus".
Auf Stilllegungsflächen, die mit geeigneten Mischungen angesät
wurden, finden viele Wildtiere Nahrung und neuen Lebensraum.
Nutzen
auch Sie als Revierinhaber oder Jäger diese Möglichkeiten zur
Verbesserung der Äsungs- und Deckungsverhältnisse. Sprechen
Sie mit Besitzern oder Inhabern von geeigneten Grundstücken und stellen
den Antrag vor Beginn der Maßnahmen. Auskünfte erhalten
Sie bei Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt.
Ansprechpartner
in der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
Hans
Geiger; Tel: 08161 / 714062; e-Mail: hans.geiger@lfl.bayern.de
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HvS
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