Schwarzwild

Bejagung

Es ist sicher für jeden Jäger ein besonderes Ereignis auf unser letztes wehrhaftes und hochintelligentes Wild, die Sauen, zu jagen. Um so mehr, wenn Schwarzwild im eigenen Revier bisher nicht vorkam. Die Freude über die ersten Fährten kann rasch ins Gegenteil umschlagen, wenn es um den verursachten Wildschaden geht. Die Bejagung darf dann aber keinesfalls in eine Bekämpfung ausarten.

Schwarzkittel haben eine sehr differenzierte und empfindliche Sozialstruktur, die unbedingt bei der Bejagung zu beachten ist. Es ist oberstes Gebot, niemals eine Leitbache oder eine führende Bache zu erlegen. Andernfalls würden marodierende Frischlingshorden unermeßlichen Wildschaden anrichten. Ansprechen will also gelernt sein. Dazu bietet der BJV Fortbildungsveranstaltungen und Schriftenreihen an. Auch unsere Kreisgruppe war und wird weiterhin in dieser Richtung tätig.

 

Beim Anblick einer Rotte gilt der eiserne Grundsatz

Es darf nur erlegt werden

klein vor groß

und

hell vor dunkel

 

Weit schwieriger ist die Situation beim Anblick einzelner Sauen, denn nicht jedes alleine gehende Stück ist ein Keiler! Insbesondere kurz nach dem Frischen sind Bachen auch einzeln zu beobachten. Noch schwieriger wird es, wenn führende Frischlingsbachen vorkommen.

 

Bei alleine gehenden Sauen gilt also der Grundsatz:

Nur nach gewissenhaftem Ansprechen das Wild erlegen!

Im Zweifelsfall immer den Finger gerade lassen!

 

Versorgung

Erlegtes Schwarzwild neigt sehr schnell zum Verhitzen. Möglichst bald sollte also die Versorgung erfolgen mit dem Öffnen des Wildkörpers vom Schloß bis zum Stich, bei größeren Stücken auch die Blätter belüften. Das Zwerchfell darf im wirbelsäulenahen Teil nicht abgeschärft werden, da die Zwerchfellpfeiler für die Fleischbeschau unerläßlich sind. Nieren, Darm und Blase sollen vom Erleger auf punktförmige Blutungen untersucht werden um eine möglicherweise vorhandene Schweinepest zu erkennen.

 

Fleischbeschau

Aus gutem Grunde schreibt der Gesetzgeber bei Schwarzwild die amtliche Fleischbeschau zwingend vor. Die Probenentnahme wird in der Regel durch den bestellten Fleischbeschauer (z.B. Tierarzt) erfolgen und nicht durch den Erleger. Nunmehr ist es aber möglich, daß auch der Jagdausübungsberechtigte das entsprechende Muskelmaterial entnimmt und zur Untersuchung bringt. Entnommen werden die hinteren Zwerchfellpfeiler und Teile des Unterarmmuskels vom Vorderlauf. Erst bei negativem Trichinenergebnis darf der Wildkörper oder Teile davon zum Verzehr frei gegeben werden. Unterbleibt die amtliche Fleischbeschau, wird die für den Wildkörper verantwortliche Person für alle entstehenden Schäden im Rahmen der Produkthaftung persönlich voll in Haftung genommen (Schmerzensgeld, sämtliche Behandlungskosten der Erkrankten, Rentenzahlungen usw.). Auch eine bestehende Haftpflichtversicherung wird in diesem Fall nicht einspringen.

Im Landkreis Freising kann das Untersuchungsmaterial jeweils am Montag und Dienstag vormittags ins Landratsamt (Neubau) gebracht werden. Von Donnerstag bis Samstag kann mit folgenden amtlichen Tierärzten Kontakt aufgenommen werden:

Frau Dr. Angela Lösing, Am Eichenberg 35, 85419 Mauern
Tel.: 08764/235, Fax: 08764/8609

Herr Hans-Joachim Spitter, Anton-Nagel-Str. 8, 85368 Moosburg,
Tel.: 08761/9596, Fax: 08761/4220

Trichinenbehaftetes Fleisch führt nach dem Verzehr beim Menschen zur sogenannten Trichinose. Dies ist eine äußerst schwerwiegende Erkrankung, die zu Dauerinvalidität und sogar zum Tode führen kann. Frühsymptome sind Fieber, stärkste Muskelschmerzen und Abgeschlagenheit.

Zum Schutz der Konsumenten vor Erkrankung und nicht zuletzt zur Vermeidung von Schadenersatzforderungen

ist die Durchführung der amtlichen Fleischbeschau gesetzlich vorgeschrieben und unerläßlich!

 

© HvS