Betrachtungen
zum Vegetationsgutachten 2003 am Beispiel des Landkreises Freising
Resolution 11.12 2006 zum Vegetationgutachten Anlage zur Resolution Antwort des Ministerium Erwiderung der Kreisgruppe
Im dreijährigen
Rhythmus werden seit 1986 Vegetationsgutachten durch die Forstämter
erstellt. Das ursprüngliche Ziel war es, die Situation der Waldverjüngung
im Hinblick auf den Schalenwildverbiß statistisch zu erheben. Im
Laufe der Jahre wurde das Ergebnis der Erhebungen als Grundlage für
die Abschußplanung beim wiederkäuenden Schalenwild verwendet.
Methodik:
Im Rahmen eines Stichprobenverfahrens
werden Gitternetzpunkte über ein regelmäßiges Gitternetzraster
ermittelt und hiervon ausgehend die Aufnahmeflächen für jeden
Hegering bestimmt.
Als Aufnahmeflächen
können nur Verjüngungs- und Unterbauflächen ausgewählt
werden. Die Flächen müssen mindestens 1300 Pflanzen/ha mit einer
Mindestgröße von 20 cm haben. Die Spitzen der Leittriebe müssen
vom regional vorkommenden Schalenwild auch bei Schneelage noch erreicht
werden können. Die längste Diagonale der Aufnahmefläche
hat mindestens 50 m, längstens 100 m zu betragen.
In befriedeten und
gezäunten Flächen sowie in Wildgattern erfolgt keine Aufnahme.
Fällt eine Aufnahmefläche aus genannten Gründen heraus,
wird auf die Suche nach Ersatzflächen verzichtet.
Zur statistisch gesicherten
Beurteilung der Verbissbelastung sind mindestens 30, höchstens aber
40 Probebestände je Hegegemeinschaft aufzunehmen.
Innerhalb jeder Aufnahmefläche
werden jeweils fünf Aufnahmepunkte entsprechend der Vorschrift bestimmt.
Ausgehend von jedem der fünf Aufnahmepunkte werden nun die fünfzehn
nächstgelegenen mindestens 20 cm großen Pflanzen angesprochen
und nach Verbiss und Fegeschäden bewertet. Die am weitesten entfernte
der fünfzehn Pflanzen bestimmt den Radius des Probekreises.
Aus der Vorgabe einer
Pflanzendichte von mindestens 1300/ha errechnet sich ein maximaler Probekreisdurchmesser
von 12,12 Metern für die 15 aufzunehmenden Verjüngungspflanzen.
Bei dichterem Bewuchs, wie in Naturverjüngungen regelmäßig
anzutreffen, schrumpft der Kreisdurchmesser ganz erheblich und kann schon
bei einem Meter liegen.
Kommen innerhalb eines Hegerings
von einer Baumart weniger als 50 Exemplare zur Aufnahme, so ist diese
Baumart aus den statistischen Berechnungen zu streichen.
Innerhalb jedes Probekreises
werden zusätzlich maximal fünf der nächstgelegenen Pflanzen
< 20 cm aufgenommen sowie die Verjüngungspflanzen über Verbisshöhe.
Auswertung:
Verglichen werden
soll die tatsächliche Waldzusammensetzung mit den aufgenommenen Baumartenanteilen,
ferner das Verhältnis der Pflanzen < 20 cm mit den verbeißbaren
Pflanzen > 20 cm und den dem Äser entwachsenen Pflanzen.
Verglichen wird das
Ergebnis der neuen Erhebung mit dem der letzten Aufnahme.
Bewertet wird das
Verhältnis der gegen Verbiss geschützten Flächen zu den
ungeschützten.
Bei zu geringer Zahl
der Aufnahmeflächen stützt sich das Gutachten auf die übrigen
Befunde der Bestandsaufnahme (z. B. erfolgte Schutzmaßnahmen bei
Verjüngungsflächen).
Situation
im Landkreis Freising im Jahr 2003
Aufgenommen und ausgewertet
wurden die Verjüngsflächen aller acht Hegeringe.
Besonders auffallend
bei der diesjährigen Erhebung war das Bestreben des Forstamtes möglichst
viele Aufnahmeflächen zu finden, was in den früheren Jahren
nicht der Fall war.
In den nachfolgenden
Diagrammen bedeutet jeweils die rote Linie
die Entwicklung des Gesamtverbisses, die grüne
Linie steht für
das Laubholz und die blaue
Linie für das Nadelholz. Nochmals betont werden muß,
daß es sich entgegen der Arbeitsanweisung um die unbereinigten Daten
der Forstbehörde handelt. Dargestellt werden die Jahre 1986 bis 2003.
1.
Massenhausen: Von
32 Probeflächen wurden 25 aufgenommen und 7 nicht. Hier ist ein hoher
Flächenanteil im Bereich des Staatsforstes. Bei 6,9 % der Pflanzen
waren Leittriebverbiss und/oder Fegeschäden nachzuweisen. Empfehlung:
Abschuss ist wieder zu erhöhen.
2.
Hohenkammer: Von
35 Probeflächen wurden 29 aufgenommen und 6 nicht. Leittriebverbiss
und/oder Fegeschäden waren bei 15,8 % der Pflanzen vorhanden. Empfehlung:
Abschuss erhöhen!
3.
Kirchdorf: Von
39 Probeflächen wurden 21 aufgenommen und 18 nicht. Leittriebverbiss
und/oder Fegeschäden hatten 21 % der bewerteten Pflanzen. Empfehlung:
Abschuss nochmals erhöhen!
4.
Attenkirchen: Von 37 Probeflächen wurden lediglich 19
aufgenommen und 18 Probeflächen wegen Schutzmaßnahmen nicht
berücksichtigt. Es waren 28,4 % der Pflanzen im Leittrieb verbissen
oder/und verfegt. Die Empfehlung lautet: Abschuss deutlich erhöhen!
5.
Mauern: Von
37 Probeflächen wurden 29 aufgenommen und 8 nicht. Bei nur 2,6 %
der Pflanzen ergab sich ein Leittriebverbiss und/oder Fegeschäden.
Empfehlung: Abschuss kann gleich belassen werden.
6.
Moosburg: Von
31 Probeflächen wurden 30 aufgenommen und 1 nicht. Auch hier ist
der Staatsforst flächenmäßig beteiligt. Bei 13,3 % der
Pflanzen zeigte sich ein Leittriebverbiss und/oder Fegeschäden. Empfehlung:
Abschuss ist zu erhöhen.
7.
Isarauen: In
diesem Gebiet (hoher Staatswaldanteil) wurden von 37 Probeflächen
35 aufgenommen und 2 nicht. Leittriebverbiss und/oder Fegeschäden
wiesen 17,5 % der Pflanzen auf. Empfehlung: Abschuss beibehalten, aber
von den Feldteilen in die Waldungen verlagern. Der Abschuß beim
Rotwild ist deutlich zu erhöhen.
8.
Au/Halltertau: Von 31 Probeflächen
wurden nur 18 aufgenommen und 13 nicht. Es waren nur 5,4 % der Pflanzen
im Leittrieb verbissen und/oder verfegt. Empfehlung: Abschuss erhöhen!
Diskussion
Gutachten:
Im vorliegenden Fall soll es sich um ein Gutachten handeln, das auf statistischen
Erhebungen fußt. Der Anteil der aufgenommenen Probestände schwankt
zwischen 51,4 % und 98,6 %, was ganz erstaunlich ist hinsichtlich der
früheren Gewohnheiten des Forstamtes.
Was darf man aber
von einem Gutachten erwarten? Ein Gutachten muss klar wissenschaftlich
auf solidem Fundament und objektiv nachvollziehbar erstellt werden. Es
ist eine sinnvolle Versuchsanordnung mit eindeutigem Kausalitätszusammenhang
herzustellen. Alle nur erdenklichen Faktoren sind zu berücksichtigen.
Insbesondere bei statistisch begründeten Gutachten sind ausreichend
große Serien unerlässlich. Stehen diese aber nicht zur Verfügung,
fehlt auch jegliche Basis zur gesicherten Auswertung eines statistischen
Gutachtens.
Statistik:
Wie oben ersichtlich, sind zur statistischen Beurteilung pro Hegering
30 bis 40 Aufnahmeflächen als Basis erforderlich. Im statistisch
ungünstigsten Fall wurden im Landkreis Freising nur 51,4 % der Aufnahmeflächen
berücksichtigt, im günstigsten 98,6 % der Flächen. Allein
aus dieser Tatsache heraus ist die Bezeichnung "Gutachten" in
einem nicht unerheblichen Anteil der Aufnahmeflächen als äußerst
fragwürdig zu bezeichnen.
Entgegen der Arbeitsvorschrift
wurden die nicht zu berücksichtigenden Baumarten (Pflanzen unter
50 Stück / Hegering) nicht aus der Statistik genommen.
Zäunung:
Geschützte Flächen werden nicht erfasst, wirken sich aber negativ
auf die Gesamtbeurteilung aus allein aufgrund der Tatsache, dass sie geschützt
wurden. Unberücksichtigt bleibt, warum sie geschützt wurden.
Gründe für eine Zäunung kann es aber viele geben, die nicht
im möglichen Verbiss liegen. Z. B. wurde Zäunung finanziell
gefördert ohne Berücksichtigung der Notwendigkeit. In Bereichen
mit geschützten Flachen müsste der statistisch ermittelte Verbiss
entgegen der gängigen Praxis günstiger bewertet werden, da ohne
Schutzmaßnahmen der Verbissdruck auf den ungeschützten Flächen
geringer ausfallen würde.
Probekreise:
Die Größe der Probekreise wird allein durch die vorhandene
Pflanzendichte bestimmt. Trifft man nun auf einen sehr dichten Naturaufwuchs,
sind auch die Probekreise klein. Sind in solch kleinen Probekreisen beispielsweise
relativ viele Pflanzen verbissen, so ergibt sich eine statistisch ungünstige
Verbissbelastung mit allen negativen Folgerungen für die Abschussempfehlung.
In Wahrheit bleiben jedoch auf der Gesamtfläche mehr als genug unverbissene
Pflanzen übrig um einen stabilen Bestand zu gewährleisten.
Im
nebenstehender Skizze sei der maximale Probekreis mit 12,12 m Durchmesser
und 15 Pflanzen (grün) dargestellt. Das bedeutet, für jedes
Bäumchen steht eine Kreisfläche mit 3,12 m Durchmesser zur Verfügung.
Projiziert man nun in diesen großen Kreis einen Probekreis aus einer
Naturverjüngung mit genau 3,12 m Durchmesser und ebenfalls 15 Pflanzen
(14 rot und 1 grün) und nimmt ferner an, hier seien 14 Bäumchen
verbissen, ergäbe sich im kleinen Kreis ein Verbiss von 93 % . Multipliziert
man diesen kleinen Kreis nun mit dem Faktor 15, so erhält man wieder
die Fläche des ursprünglichen maximalen Kreises mit 15 unverbissenen
Pflanzen, was dann verglichen mit dem ursprünglichen Kreis und ebenfalls
15 unverbissenen Pflanzen einem Verbiß von NULL Prozent entspräche.
Wie oben beschrieben
kann der Kreisdurchmesser maximal 12,12 Meter betragen. Bei sehr dichter
Naturverjüngung, wie z. B. in den Isarauen mit Eschen und im tertiären
Hügelland mit Fichten, ist der Kreisdurchmesser weit geringer anzusetzen.
Somit sind die statistischen Berechnungen zur objektiven Beurteilung völlig
ungeeignet.
Bewertet wird nach
den Aufnahmevorschriften nur der Verbiss und nicht die gesund aufkommende
Vegetation. Schon aus diesem Grund ist die Bezeichnung Vegetationsgutachten
irreführend. Zu Recht wird es also meist als Verbissgutachten bezeichnet.
Entscheidend zum Aufbau stabiler und gesunder Wälder sind jedoch
nicht in erster Linie die verbissenen Pflanzen, sondern ob noch genügend
gesunde Pflanzen vorhanden sind, die dem Äser entwachsen können.
Es macht daher keinen Sinn, sich nur auf den Verbiss zu kaprizieren und
den aufkommenden Naturaufwuchs zu vernachlässigen.
Längenwachstum:
Es scheint auch ein Dogma zu sein, dass Verbiss grundsätzlich schädlich
sein muss. Nachweislich führt der Seitentriebverbiss zunächst
zu einer Wachstumsverzögerung. Gleichzeitig entwickelt sich der Wurzelballen
kräftiger mit der Folge eines dann beschleunigten Längenwachstums.
Nach wenigen Jahren wird man dem aufkommenden Wald den früheren Verbiss
nicht mehr ansehen. Entsprechende Nachkontrollen der Aufnahmeflächen
könnten dies bestätigen. Warum dies nicht geschieht, entzieht
sich unserer Kenntnis.
Abschussempfehlung:
Der Landkreis Freising hat nur ca. 18 % Waldanteil. Trotzdem wird von
weniger als einem Fünftel der Fläche auf das gesamte Jagdgebiet
geschlossen. Auffallend ist auch, dass in den Hegeringen, in denen der
Staatsforst beteiligt ist, eine sehr differenzierte Abschussempfehlung
gegeben wird. In den beteiligten Privatrevieren hat der Abschuss entsprechend
der Empfehlung konzentrierter zu erfolgen, in den staatlichen Gebieten
kann er unverändert bleiben. In Wahrheit hat das staatliche Forstamt
für sich selbst in der vergangenen Periode den Abschuss gesenkt!
In den Privatrevieren ist eine eigenmächtige Abschussreduzierung
nicht möglich.
Kausalitätsprinzip:
Die Höhe des Verbisses wird schon von vornherein in einen monokausalen
und willkürlichen Zusammenhang gebracht mit der Anzahl des vorhandenen,
wiederkäuenden Schalenwilds. Es wird einfach postuliert, dass eine
direkte Abhängigkeit bestehe (linear oder auch exponentiell) zwischen
Verbissschaden und Schalenwilddichte. Dabei können schon wenige Stück
Schalenwild verheerenden Schaden anrichten genauso wie eine relativ hohe
Wilddichte wenig Schaden bewirken kann. Es ist wissenschaftlich erwiesen,
dass eine Reihe weiterer Faktoren eine wesentliche Rolle spielen. Wird
das Wild zu sehr beunruhigt durch zivilisatorische Störungen (Jogger,
Reiter, Radler, Hunde usw.), kann es nicht auf die Äsungsflächen
austreten. Verbiss im Einstand ist vorprogrammiert. Ungeeignete Äsungsflächen
oder auch der Ernteschock im Herbst tun ein Übriges.
Pflanzenmaterial:
Auffällig ist, dass Baumschulmaterial wesentlich lieber und häufiger
verbissen wird als Naturaufwuchs. Offensichtlich spielt die Düngung
in den Baumschulen geschmacklich eine Rolle. Auch auf standortgerechtes
Pflanzenmaterial ist zu achten.
Aufforstungsziel:
Der Gesamtwürdigung der Erhebungen durch das Forstamt liegt nicht
nur die vorgefundene Waldzusammensetzung zugrunde sondern auch die Zielvorstellung
hinsichtlich eines stabilen, artenreichen Mischwaldes mit entsprechender
Naturverjüngung. Wie aber die Zielvorstellung der Waldbauern aussieht,
steht auf einem ganz anderen Blatt. Nach wie vor ist nun mal der "Brotbaum"
der Landwirte die Fichte. Naturaufwuchs scheint weniger Bedeutung zu haben.
An
einem Beispiel aus dem Landkreis Freising kann dokumentiert werden, wie
die Realität aussieht. Im Bereich Dürnhaindlfing stand ein hiebreifer
Hochwald mit dichtester Naturverjüngung ohne jegliche Schutzmaßnahmen,
wie auf dem nebenstehenden Bild zu sehen. Auch einzelne Laubbäume
kamen vor. Im Winter 2001/2002 wurde auf einer Teilfläche ein Kahlschlag
durchgeführt ohne Rücksicht auf die bestehende Naturverjüngung.
Die kreuz und quer liegenden Stämme mussten mit schwerem Gerät
aus dem Bestand gerückt werden mit dem Effekt der völligen Vernichtung
der jungen und nicht verbissenen Bäume.
Die
geräumte Fläche wurde schließlich mit Baumschulmaterial
aufgeforstet, die nunmehr ohne Zäunung steht. Offensichtlich hatte
der Landwirt an der gut aufkommenden Naturverjüngung wenig Interesse.
Es wäre sicherlich möglich gewesen, die gefällten Bäume
schonend zu rücken und auf die erfolgte Aufforstung zu verzichten.
Augenfällig ist die Art des neuen Bestandes. Es handelt sich um eine
reine Fichtenkultur ohne jegliche andere Baumarten. In der Naturverjüngung
standen wenigstens noch einige wenige Laubhölzer.
Es hilft also nichts,
wenn von Seiten des Forstamtes in die Begutachtung reine Wunschvorstellungen
eingebracht werden hinsichtlich stabiler Mischwälder, die an der
Realität vorbei gehen. An der viel zitierten "Entmischung"
der Wälder ist also nicht nur das Schalenwild schuld sondern in erste
Linie der aufforstende Waldbauer.
Zusammenfassung:
Im gesetzlichen Auftrag
führen die staatlichen Forstämter Vegetationsgutachten im dreijährigen
Rhythmus durch. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um statistische
Gutachten, die eine genügend hohe Anzahl von Aufnahmeflächen
voraussetzen. Von den geforderten 30 bis 40 Probeflächen werden 51,4
% bis 98,6 % erfasst. Damit entfällt für weite Teile des Landkreises
die wissenschaftliche Grundlage der Gutachten. Schon aus diesem Grund
sind sie im Ergebnis äußerst fragwürdig.
Die Gesamtverbißentwicklung
ist in 7 von 8 Hegeringen gegenüber den letzten Erhebungen deutlich
gesunken. Nur im Jahr 1994 waren ähnlich niedrige Verbißraten
festzustellen. Damals wurde die Erhebung nicht durch das Forstamt Freising
durchgeführt sondern durch ein Privatunternehmen. Schon in der folgenden
Periode von 1997 schnellten die Verbißzahlen in den gleichen Wäldern
bei verminderter Wilddichte (durch erhöhten Abschuß) und Aufnahme
durch die Forstbehörde wieder nach oben! Mag jeder sich seine eigenen
Gedanken dazu machen.
Schon die Bewertung
der statistischen Ergebnisse lässt an der Seriosität der Untersuchungen
erheblich zweifeln. Die nicht zu berücksichtigenden Pflanzen (weniger
als 50 Stück / Hegering) wurden entgegen der Vorgaben in die Verbißberechnung
einbezogen. Unabhängig vom rechnerischen Ergebnis wird in 7 von 8
Hegeringen eine Erhöhung der Abschusszahlen gefordert. Bereits ein
Leittriebverbiss von nur 5,4 % wird ebenso behandelt wie einer mit 28,4
%. Wie viel Verbiss darf es denn nun sein? Wird tatsächlich ein Nullverbiss
erwartet?
Erstaunlich ist die
jeweilige Begründung der Abschußempfehlung. Passen die, wenn
auch falsch errechneten, Verbißzahlen gut zum angestrebten Ziel
der Abschußempfehlung, so begnügt sich der Gutachter damit.
Läßt sich die Abschußerhöhung mit dem errechneten
Verbiß nicht hinreichend begründen, werden Wunschvorstellungen
bezüglich der angestrebten Waldzusammensetzung herangezogen.
Man
scheut sich nicht obskure "Statistiken" zur Begründung
eines zu steigernden Abschußes heranzuziehen. So wird z. B. bei
Pflanzen kleiner als 20 cm die Eiche herausgestellt, von der im gesamten
Hegering 3 nur 7 Exemplare in dieser Klasse angetroffen wurden. Von diesen
7 Bäumchen waren 6 verbissen, was dann einen Verbiß von 85,7
% ergibt. Ähnliches gilt für die Buche ( von 17 Stück waren
9 verbissen, bedeutet Verbiß 52,9 %) und das sonstige Laubholz (von
12 Stück waren 9 verbissen, bedeutet Verbiß 75 %). Man muß
sich schon fragen, was derlei Rechenkünste noch mit eine seriösen
Statistik zu tun haben sollen.
Es wird keine Aussage
getroffen, ob es sich bei den Probeständen um Natur- oder Kunstverjüngungsflächen
handelt. Aus dem Zahlenwerk der Erhebung sind die Radien der Probekreise
nicht ersichtlich, wären aber von wesentlicher Bedeutung.
Nach wie vor werden
nur die verbissenen Bäume erfasst und die aufkommende Vegetation
nicht berücksichtigt.
Die räumliche Verteilung der Probestände innerhalb der Hegeringe
ist nicht ersichtlich. Damit können keine neuralgischen Flächen
erkannt werden.Bei Bevorzugung von Laubbaum-Probeständen ergibt sich
stets eine statistisch höhere Gesamtverbissbelastung.
Gutachten sind grundsätzlich
ergebnisoffen unter Beachtung möglichst aller beeinflussenden Faktoren
zu führen. Im vorliegenden Fall wird aber a priori ein monokausaler
Zusammenhang hergestellt zwischen der Verbisshöhe und der Populationsdichte
des wiederkäuenden Schalenwilds. Das Ergebnis der Untersuchung ist
quasi schon in der Versuchsanordnung vorweg festgelegt. Man muss sich
aber nicht nur fragen, wie viel wird verbissen, sondern warum wird verbissen.
Neben der Wilddichte
müssen auch andere Faktoren berücksichtigt werden wie z. B.
häufige Beunruhigung durch Freizeit- und Zivilisationsdruck, ungeeignete
Äsungsflächen, Zerstörung der Einstände sowie mutwillig
unterlassene oder per Gesetz verbotene Hegemassnahmen in der Notzeit.
Verbiss ist stets
ein multikausales Geschehen und dies muss auch in der Schlussbeurteilung
berücksichtigt werden. Ein erhöhter Wildbestand kann allenfalls
nur e i n Faktor sein.
Die Probekreisgröße
bestimmt sich alleine aus der Dichte der Verjüngung. Bei bester Naturverjüngung
führt dies zu kleinen Kreisen. Sind in diesen kleinen Flächen
viele Pflanzen verbissen, ist dies statistisch ungünstig. In Realität
sind in diesem Fall jedoch weit mehr Bäumchen auf der Gesamtfläche
unbeschädigt geblieben, als zum Aufbau eines stabilen Waldes notwendig
sind.
Die Verbißzahlen
werden nur in Prozentwerten bezogen auf die Probekreise angegeben. Eine
Wertung und Trendrechnung ist aber nur möglich, wenn man die gefundenen
Werte in absolute Zahlen bezogen auf die Vegetationsdichte pro Hektar
umrechnet. Unterbleibt diese Umrechnung, wie es seit 1986 üblich
ist, sind die von den Forstämtern präsentierten Zahlen schlichtweg
wertlos und irreführend.
Entscheidend ist
doch die Frage, wie viel schlagreife Bäume braucht man auf der untersuchten
Fläche. Beurteilt werden muss die gesund aufkommende Vegetation und
nicht nur der Verbiss. Eine Nachkontrolle der aufgenommenen Flächen
nach Jahren ist unerläßlich zur Gewinnung eines objektiven
Bildes.
Entsprechend den ermittelten
Zahlen ausgehend von nur 18 % Waldanteil im Landkreis Freising geben die
Gutachter, hier die staatlichen Forstämter, eine Abschussempfehlung
ab für die Privatreviere sowie für sich selbst. Wie dieses Vorgehen
mit Objektivität zu vereinbaren ist, bleibt unverständlich.
Nur so lässt sich auch erklären, dass höchst unterschiedliche
Empfehlungen erfolgen. Ebenso unverständlich bleibt es, dass die
Forstämter den eigenen Abschuss auch nachträglich reduzieren
dürfen, wenn er trotz größter Anstrengung nicht erfüllt
werden kann. Den Privatrevieren bleibt das verwehrt.
Das Gutachten gipfelt
in einer Abschussempfehlung obwohl es in weiten Teilen auf statistisch
höchst tönernen Beinen steht und das Ursachen-Wirkungsprinzip
bewusst oder unbewusst ideologisch einseitig vorgegeben wird.
Ausblick:
Vegetationsgutachten
in der vorliegenden Form beschränken sich derzeit auf die Feststellung
der Verbissschäden und berücksichtigen nicht in genügender
Weise die aufkommende Vegetation. Zu Recht werden sie daher meist Verbissgutachten
genannt. Was wir brauchen, sind aber Erhebungen über die unversehrt
aufkommende Vegetation mit der Fragestellung, ob diese für den Aufbau
stabiler und artenreicher Wälder ausreicht. Es ist sicher ein absolut
phantasieloser Therapieversuch, die derzeitige Waldsituation allein auf
dem Rücken des Schalenwilds mit der Bleikugel lösen zu wollen.
Unerläßlich
ist eine Nachkontrolle der aufgenommenen Flächen nach 5 bis 10 Jahren,
um einen Überblick bezüglich der weiteren Waldentwicklung zu
erhalten.
Wir sollten erkennen,
dass auch wir nur ein Teil der Schöpfung sind und nicht alles unserem
Profitstreben unterwerfen dürfen. Unseren Mitgeschöpfen können
und dürfen wir die Daseinsberechtigung nicht absprechen. Ein gewisses
Maß an Verbiss muss toleriert werden können.
Über jedem Gutachten
sollte in großen Lettern stehen:
Quidquid
agis, prudenter agas et respice finem !
Was
immer Du tust, tue es klug und bedenke, was es bewirkt.
©
Dr. Holger von Stetten
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