Mit Ausgang des Winters 2011/2012, voraussichtlich von Anfang März bis Ende April, werden die Außenaufnahmen zum Gutachten 2012 durchgeführt. Wie zu erwarten, hat sich bei den Aufnahmemodalitäten nichts geändert. Die Zusicherung Helmut Brunners für eine vollständige Auswertung der Aufnahmedaten wird nur bedingt umgesetzt. Bitte informieren Sie Sich über diesen Link.
Sie als Revierpächter bekommen die hochgerechneten Vegetationsdichten für Ihren Hegering nur auf rechtzeitigen Antrag. Wenn Sie also eine qualifizierte Stellungnahme zu den Verbissdaten 2012 abgeben wollen, können Sie das nur in Kenntnis der Vegetationsdichten. Nach der neuesten Information des AELF-Erding vom 31.01.2012 erhalten Sie diese Daten nach Antragstellung zusammen mit der Standardauswertung im Juli 2012.
Für Sie als Revierpächter ist es zwingend notwendig, den entsprechenden Antrag auf Übermittlung der vollständigen Datenauswertungen zu stellen. Dieser Antrag sollte baldmöglichst beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Erding (zuständig für den Landkreis Freising) eingegangen sein.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.
In den sogenannten „roten Hegeringen“ werden ab 2012 zusätzlich und automatisch revierweise Aussagen erstellt. Für die „grünen Hegeringe“ werden revierweise Aussagen nur auf Antrag gefertigt. Wenn Ihr Revier in einem “grünen“ Bereich liegt und Sie ebenfalls eine amtliche Aussage erhalten wollen, dann müssen Sie bis spätestens 28. Februar 2012 diesen Antrag beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Erding (zuständig für den Landkreis Freising) gestellt haben.
Die Einteilung nach „roten“ und „grünen“ Hegeringen erfolgte aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens von 2009. Dabei war nicht maßgeblich, ob der Abschuss erhöht werden musste, sondern ob der Verbiss als tragbar oder zu hoch eingestuft wurde.
Für den Landkreis Freising befinden sich
im „ROTEN BEREICH“ die Hegeringe:
2 Hohenkammer
3 Kirchdorf
4 Attenkirchen
5 Mauern
6 Moosburg
7 Freising
8 Au/Hallertau
9 Hochwild-Hegegemeinschaft-Isarauen
im „GRÜNEN BEREICH“ der Hegering:
1 Massenhausen
Die schriftliche Aufforderung zur Teilnahme an den Außenaufnahmen der Verbisserhebung erhalten alle Revierpächter aus den „roten Hegeringen“ automatisch. Die Revierpächter aus den „grünen Hegeringen“ müssen sich um die Übermittlung des Aufnahmetermins hingegen selbst bemühen und sollten dies auch unbedingt tun.
Wer also an den Außenaufnahmen teilnehmen möchte, was für jeden Revierpächter unter der derzeitigen Situation eine selbstverständliche Pflicht sein sollte, der möge sich bitte mit dem unten genannten und für Sie zuständigen Aufnahmepersonal in Verbindung setzen:
| Hegegemeinschaft | Aufnehmer/in | Telefon: | mobil |
|---|---|---|---|
| Massenhausen | Herr Söllner | 08122-480167 | 0170-2289295 |
| Hohenkammer | Frau Braun | 08761-682138 | 0173-8648520 (nur Mi, Do, Fr) |
| Kirchdorf | Herr Holzner | 08761-682126 | 0170-2289277 |
| Attenkirchen | Herr Holzner | 08761-682126 | 0170-2289277 |
| Mauern | Herr Halmen | 08761-2171 | 0170-2289289 |
| Moosburg | Herr Bickel | 08161-714809 | 0160/97880220 |
| Freising | Herr Söllner | 08122-480167 | 0170-2289295 |
| Au / Hallertau | Herr Halmen | 08761-2171 | 0170-2289289 |
Die Terminabsprache kann nur in folgendem Zeitraum geschehen:
Falls im genannten Zeitraum keine Terminabsprache erfolgt, geht das AELF davon aus, dass auf eine Teilnahme seitens des Revierpächters oder seines Vertreters verzichtet wird.
Vor Beginn der Aufnahmen informiert das AELF-Erding im Rahmen einer Auftaktveranstaltung über das Verfahren der Verjüngungsinventur und das weitere Vorgehen bei der Erstellung des Forstlichen Gutachtens. Für den Landkreis Freising findet diese Auftaktveranstaltung statt am:
Bitte betrachten Sie es als dringende Pflicht, bei den Aufnahmen in Ihrem Revier persönlich dabei zu sein und im Verhinderungsfall einen Vertreter zu entsenden. Der BJV hat zwei sehr nützliche Unterlagen entwickelt, die Sie für die Dokumentation der Außenaufnahme verwenden können. Es wird unterschieden zwischen einer Einzelpunktbewertung und einer Revierbewertung. Von eminenter Wichtigkeit ist es, jeweils den Anfangs- und Endpunkt der Aufnahmegeraden mit GPS-Daten zu erfassen und zu archivieren. Nur so ist es möglich spätere Nachkontrollen der Aufnahmflächen selbst durchzuführen.
Es ist sehr hilfreich, die angebotenen Formulare schon in nächster Zeit zu studieren und bei den Aufnahmeterminen zu verwenden. Nur wenn Sie Sich aktiv beteiligen und informiert haben, sind Sie ein kompetenter Diskussionspartner für den Gutachter.
Weitere Formulare finden Sie hier.
Seit 1986 werden in Bayern im dreijährigen Rhythmus Vegetationsgutachten zur Situation der Verjüngungsflächen angefertigt. Dabei kommt eine statistische Auswertung von bebissenen Jungpflanzen zur Anwendung. Der Auswertung der Aufnahmedaten haftet von Anbeginn ein systematischer Fehler an:
Es werden lediglich die Prozentwerte der bebissenen Jungpflanzen auf den Verjüngungsflächen berechnet ohne Bezug zur Pflanzendichte und dann werden noch die Prozentpunkte der Aufnahmejahre miteinander verglichen.
Das wäre etwa so, als würde man von seinem Sparkonto nur die Entnahmen in Prozentwerten kennen und niemals erfahren, wie hoch der Gesamtkontostand eigentlich ist. Wie sollte man da beurteilen können, ob die Ersparnisse zum Überleben reichen und wenn nein, ob man gegensteuern muss und auf welche Weise.
Jahrelange Kritik an dieser unhaltbaren Situation veranlasste Minister Brunner am 26. Juli 2010 ein 10-Punkte-Papier vorzulegen, durch das die Transparenz des Gutachtens erhöht werden sollte. Der Mininsterialbürokratie ist es wie erwartet gelungen, Brunners Vorschläge ad absurdum zu führen und für die Bewertung der Aufnahmedaten wiederum keine vollständige Auswertung der statistischen Werte heranzuziehen.
Als der Weisheit letzter Schluss brachte das Ministerium nun eine „Anweisung für die Erstellung der Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2012“ heraus. Diese Anweisung können Sie hier ansehen und herunterladen.
Es ist lohnend diese Arbeitsanweisung genauestens zu studieren und zu sehen, mit welcher Raffinesse die Forderung nach vollständiger Auswertung der Daten unterlaufen wird. Die eingefügten Kommentare können dabei hilfreich sein. Weitere Erläuterungen finden Sie in den Anmerkungen zum Verbissgutachten, die sich auf die „Arbeitsanweisung“ beziehen. Es ist also sinnvoll, beides nebeneinander zu studieren.
©HvS